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Allgemeine Geschäftsbedingungen der

 

Rüdiger Maerz GmbH

 

§ 1 Allgemein

Die Reparatur, Justage, Wartung, Kostenvoranschlagserstellung sowie sämtliche übrigen Leistungen (im Folgenden insgesamt als „Leistung “ bezeichnet) sowie die Vertragsabwicklung erfolgen seitens der Rüdiger Maerz GmbH (Auftragnehmerin) ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), mit welchen sich der Kunde (Auftraggeber) durch widerspruchslose Entgegennahme bzw. Kenntnisnahme der AGB einverstanden erklärt.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden (Auftraggebers) werden nicht anerkannt.

 

§ 2 Auftragserteilung/Kostenvoranschlag/Anrechnung auf Auftrag

 

1.Reparaturen werden erst nach schriftlichem Reparaturauftrag durch Ausfüllen des Reparaturauftrages vorgenommen.

 

2.Garantiereparaturen werden nur gegen Vorlage des entsprechenden Kaufbelegs  ausgeführt. Es gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers.Der Auftraggeber kann anstelle eines Auftrages auch einen unverbindlichen   Kostenvoranschlagbeantragen bzw. die Ausführung der Leistung von der vorherigen Erstellung eines solchen Kostenvoranschlages abhängig machen. Es wird dabei ausdrücklich darauf  hingewiesen, dass die Erstellung von Kostenvoranschlägen kostenpflichtig ist. Es werden für die Erstellung von Kostenvoranschlägen folgende Pauschalen fällig:

 

·    für Office Produkte 20 € inklusive  MwSt.

 

·    für Foto-Produkte 20 € inkl. MwSt.

 

·     für DSLR-Produkte 40 € inkl. MwSt.

 

·     für Video-Produkte 40 € inkl. MwSt.

 

4.Wird binnen zwei Wochen nach Erteilung des Kostenvoranschlages ein entsprechender Reparatur-/Wartungs- oder Justageauftrag durch den Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin erteilt, so werden keine Kosten für den Kostenvoranschlag erhoben.

 

5.Die Höhe der Vergütung kann um bis zu 15 % von dem in dem Kostenvoranschlag angegebenen Betrag abweichen ohne dass die Auftragnehmerin verpflichtet ist, den Auftraggeber hiervon vorab, das heißt vor Durchführung der Leistung, in Kenntnis zu setzen.

 

6.Sollte sich während der Reparatur/Wartung/Justage oder sonstigen Leistung herausstellen, dass diese den im Kostenvoranschlag angegebenen Betrag um mehr als 15 % überschreitet, so unterrichtet die Auftragnehmerin den Auftraggeber hiervon unverzüglich.

 

 § 3 Reparaturumfang

 

7.Der Auftraggeber unterrichtet die Auftragnehmerin in dem von ihm auszufüllenden Reparaturbegleitschreiben über die von ihm festgestellten Mängel, deren Behebung er wünscht.

8.Sollte die Auftragnehmerin bei der Reparatur weitere reparaturbedürftige Mängel feststellen, die zu einer Erhöhung des Reparaturumfanges um mehr als 15 % des ursprünglichen Reparaturumfanges führen, so wird sie den Auftraggeber hiervon vor Durchführung dieser weiteren Reparatur schriftlich unterrichten. Der Auftraggeber hat die Auftraggeberin in diesem Falle binnen 5 Werktagen schriftlich darüber zu unterrichten, ob diese zusätzliche Reparatur durchgeführt soll. Lehnt er dies ab oder meldet er sich binnen dieser Frist nicht schriftlich bei der Auftragnehmerin, so führt diese die Reparatur nur in dem ursprünglich vereinbarten Umfang durch. Sollte die zusätzliche Reparatur notwendig sein um die Funktionalität des Gerätes wieder herzustellen, so teilt die Auftragnehmerin dies dem Auftraggeber bereits bei der Unterrichtung über den weiteren Mangel mit. Sollte der Auftraggeber die weitergehende Reparatur in diesem Fall ablehnen, so kann eine Reparatur insgesamt nicht erfolgen.

 

9.Ist trotz sach- und fachgerechter Durchführung der Reparatur die Mangelursache nicht auffindbar oder kann die Reparatur mangels nicht vorhandener Ersatzteile, welche auch nicht seitens der Auftragnehmerin beschafft werden können, nicht möglich oder lehnt der Kunde den notwendigen Reparaturumfang ab, und waren diese Umstände bzw. Sachverhalte bei Abschluss des Reparaturauftrages nicht erkennbar, so kann die Auftragnehmerin den Reparaturauftrag beenden und ist der Auftraggeber zur Erstattung der bisher angefallenen Kosten verpflichtet.

 

§ 4 Abnahme / Versand/ Annahmeverzug

 

1.Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber bei Abholung im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Falle der Versendung gilt die Reparatur/Wartung/Justage als abgenommen, wenn vom Auftraggeber keine wesentlichen Mängel bezüglich der Reparaturleistung innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des reparierten/gewarteten bzw. justierten Gerätes beim Auftraggeber schriftlich (per Brief, E-Mail oder Fax) gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.

 

2.Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird der Auftragsgegenstand an  einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt selbst zu bestimmen, ob er den  Auftragsgegenstand abholen wird oder ob dieser an ihn versandt werden soll. Der Versand erfolgt jeweils versichert auf Kosten des Auftraggebers.

 

3.Der Auftraggeber kommt insbesondere in Verzug, wenn er es schuldhaft versäumt den     Auftragsgegenstand innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Überlassung der Rechnung abzuholen und die Auftragnehmerin ihn daraufhin zur Abholung aufgefordert hat.

 

4.Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes geht spätestens mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Bei Versendung geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung des Auftragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung oder Versendung bestimmte Person über. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.

 

5.Befindet sich der Auftraggeber mit der Abholung des Auftragsgegenstandes in Verzug, kann die Auftragnehmerin die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der Auftragnehmerin überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

6.Der Werklohn ist während des Verzugs zum jeweils geltenden Verzugszins zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

 

§ 5 Fälligkeit der Zahlung

 

1.Die Zahlung für Leistungen der Auftragnehmerin ist bei Abholung fällig.

2.Sollte der Auftraggeber die Übersendung des Auftragsgegenstandes verlangen, so ist die Zahlung per Nachnahme zu erbringen.

 

§ 6 Vertragliches Pfandrecht

 

Der Auftragnehmerin steht ein vertragliches Pfandrecht an seitens des Auftraggebers auf Grund des Werkstattauftrages eingebrachten Gegenständen zu, welches auch wegen Forderungen aus zuvor durchgeführten Arbeiten geltend gemacht werden kann.

 

§ 7 Gewährleistung

 

1.   Der Auftraggeber hat den Auftragsgegenstand unmittelbar nach Rückerhalt auf Mängel zu überprüfen.

2.   Sollte der Auftraggeber einen Mangel an dem zurück erhaltenen Gegenstand feststellen, so hat er dies der Auftraggeberin unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rückerhalt, schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) mitzuteilen, wobei der Mangel in aller Ausführlichkeit zu beschreiben ist.

3.  Die Auftragnehmerin hat das Recht bis zu drei Mal nachzubessern.

 

§ 8 Haftung

 

1.Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie auf die Verletzung der sogenannten Kardinalspflichten (wesentlichen Pflichten, die aufgrund des jeweiligen Einzelvertrages von der Auftragnehmerin oder dem Auftraggeber geschuldet werden und für die Erreichung des Vertragsziels von eminenter Bedeutung sind). Die letztere Haftung ist zudem beschränkt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Mittelbare Schäden werden nicht ersetzt, ebenso wenig wie Gewinnausfälle. Die Haftung für Verdienstausfall sowie Leihgebühren ist ausgeschlossen.

3.Verschuldensunabhängige Haftungen bei arglistigem Verhalten oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

4.Von der Haftung ausgeschlossen sind ebenfalls Verbrauchsmaterialien, wie beispielsweise Batterien, Akkus, Filmmaterial und elektronische Speichermedien.

5.Die Auftragnehmerin haftet nicht dafür, dass der Ursprungszustand des Leistungsgegenstandes nach Erstellung des Kostenvoranschlages wieder hergestellt werden kann.

 

§ 9 Verjährung

 

1.Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme des reparierten, justierten oder gewarteten Gegenstandes.

2.Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis des Mangels ab, stehen ihm Mängelgewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme ausdrücklich vorbehält.

3.Die Verjährungsvorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

4.Im Falle des arglisten Verhaltens verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

 

1.Soweit von der Auftragnehmerin eingebaute Zubehör- und Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum daran bis zur vollständigen Zahlung vor.

2.Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Zubehör- und Ersatzteile dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

3.Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, soweit Zugriffe Dritter auf die der Auftragnehmerin gehörenden Waren erfolgen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

 

1.Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, gilt für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien als ausschließlicher Gerichtsstandort Hamburg.

3.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden